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Wer denkt schon - wenn es ihm gut geht
- daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern kann? Ein Unfall
oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen,
in der man nicht mehr selbständig handeln oder entscheiden kann.
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Wer für
diesen Fall nicht vorgesorgt hat, muss erleben, dass der Partner, die Familie
oder die Freunde gar nicht berechtigt sind, für den Betroffenen zu handeln.
Dabei wissen die
Angehörigen oft am Besten, was in dessen Sinne gewesen wäre. |
Das Gesetzt sieht vor, dass die Behörden
in alleiniger Verantwortung alle Entscheidungen übernehmen - über
die Finanzen, über die häusliche Pflege oder eine Einweisung in ein
Heim. Auch endlose, lebensverlängernde Maßnahmen können von
Ihren Angehörigen und Freunden nicht verhindert werden. |
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Es
sei denn, dass Sie rechtzeitig, d.h. im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte,
festlegen, was Sie wollen bzw. nicht wollen und wer für Sie handeln soll.
Und dies sind die Stichworte:
Versorgungsvollmacht - Betreuungsverfügung - Patentenverfügung.
Zugegeben, abschreckende bürokratische Begriffe, hinter denen sich aber
folgenschwere Entscheidungen über den letzten Abschnitt Ihres Lebens verbergen.
Denken
Sie nicht, dass Sie mit einem Testament alle wichtigen Dinge geregelt haben. Dem ist nicht so, das Testament regelt alle Fragen
nach Ihrem Tod, aber ...
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Sie können jetzt
bestimmen, wer bei Ihrer Pflegebedürftigkeit (wenn keine Familienmitglieder
zur Verfügung stehen), ihre Wünsche umsetzt.
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Sie können jetzt
bestimmen, ob
sie bei unerträglichen Schmerzen nur schmerzlindernde Mittel erhalten
oder in einen schmerzfreien Dämmerschlaf versetzt werden.
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Sie können jetzt
bestimmen, ob
Sie so lange, wie möglich, zuhause gepflegt werden oder frühzeitig
in ein Heim eingewiesen werden möchten.
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Sie können jetzt
bestimmen, was
mit ihrer Wohnung und mit Ihren Ersparnissen geschieht, wenn Sie zu einer
klaren Äußerung nicht mehr imstande sind.
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Sie können jetzt
bestimmen -
auch wenn zu Lebzeiten jeglicher Gedanke daran undenkbar scheint - ob Sie
nach Ihrem Ableben eine Obduktion zustimmen bzw. oder ob Sie Organspender
sein möchten, falls nicht schon ein Spenderausweis in Ihrem Besitz
ist.
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Fast alles können und sollten
Sie vorher festlegen, Ärzte oder Ämter sind dann an Ihre Festlegungen
zwar noch nicht in jedem Fall gebunden, aber Ihre Vorgaben sind in Zweifelsfällen
ein ganz wichtiger Anhaltspunkt.
Wollen Sie dies von Menschen ihres Vertrauens ausführen oder entscheiden
lassen oder akzeptieren Sie eine von Amts wegen eingesetzte Person, die dann
auch über den Kopf Ihres Lebenspartners hinweg entscheiden kann? |
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Es gilt unzählige Dinge
abzuklären, was sicherlich sehr mühsam und manchmal auch belastend
ist. Aber durch die rechtzeitige, eigene Festlegung Ihrer persönlichen
Wünsche mit anschließender notarieller Beglaubigung, stellen Sie
sicher, dass am Ende Ihres Lebens, alles nach Ihren Wünschen geschieht.
Bedenken Sie auch, welche Konflikte Sie Ihrer Familie durch diese klaren Regelungen
ersparen. |
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Dieses Thema ist sehr vielschichtig, hat
z.Z. noch juristische Fußangeln und bedarf einer sorgfältigen Beratung,
weil sich viele Fragen und Festlegungen erst im Gespräch ergeben. Glücklicherweise
bietet der Landkreis sowohl in Ludwigslust, als auch in Hagenow kompetente
Beratung und Material zu dieser Thematik an. Jeder Bürger kann sich kostenlos
an den "Fachdienst Soziales" im Landratsamt wenden und einen Gesprächstermin
vereinbaren, um sich mit diesen Fragen vertraut zu machen.
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Sie
sollten es tun. |
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Betreuungsverein Südwest Mecklenburg
e.V. • Möllner Straße 27 • 19230 Hagenow
Frau Christine Lübbe,
Geschäftsführerin
Tel.: 03883 - 72 21 35 • Fax: 03883 - 72 21 36
• E-Mail: |
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Landratsamt, Fachdienst Soziales •
Garnisonstraße 1 • 19288 Ludwigslust + im Bürgerbüro Hagenow:
Tel.: 03874 - 624-2427 • Frau Raida, Ludwigslust
Tel.: 03883 - 624-2428 • Frau Svars, Hagenow
Tel.: 03883 - 624-2429 • Frau Cravaak, Hagenow |
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Das Bundesjustitzministerium
hat jetzt drei Broschüren herausgegeben, die sich mit der ganzen Bandbreite
der Problematik beschäftigen und praktische Anleitungen und Formulierungshilfen
geben. Sie können als gedruckte Version kostenfrei bestellt oder als PDF-bzw.
als WORD-Datei heruntergeladen werden:
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Patientenverfügung
Leiden - Krankheit - Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen
werden soll, wenn ich entscheiungsunfähig bin?
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Betreuungsrecht - Mit ausführlichen
Informationen zur Vorsorgevollmacht
Eine Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts
und Informationen zur Vorsorgevollmacht.
Die Broschüre steht nur als Download zur Verfügung! |
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Wer klug ist, sorgt vor!
Alter - Krankheit - Unfall: Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr
regeln kann? Informationen zur Vorsorgevollmacht mit einem Mustertext
für eine solche Vollmacht |
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http://www.bmj.bund.de/enid/17b4fb812e29ce6643ac06e8d942d10a,0/Ratgeber/Bestellung_von_Broschueren_und_Faltblaettern_c5.html |
Hilfreich sind auch folgende Internet-Adressen:
http://www.janus-online.de/dynasite.cfm?dssid=1350&dsmid=1546
http://www.patientenverfuegung.de/
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