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Vorsorge

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Alt + Krank = Rechtlos?

von Jörg Joachim Bernhardt, Mitautorin Kati Namislow-Schmidt
Dank an Frau Raida vom "Fachdienst Soziales" für die Zurverfügungstellung von div. Materialen

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Wer denkt schon - wenn es ihm gut geht - daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern kann? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der man nicht mehr selbständig handeln oder entscheiden kann.

Wer für diesen Fall nicht vorgesorgt hat, muss erleben, dass der Partner, die Familie oder die Freunde gar nicht berechtigt sind, für den Betroffenen zu handeln.
Dabei wissen die Angehörigen oft am Besten, was in dessen Sinne gewesen wäre.

Das Gesetzt sieht vor, dass die Behörden in alleiniger Verantwortung alle Entscheidungen übernehmen - über die Finanzen, über die häusliche Pflege oder eine Einweisung in ein Heim. Auch endlose, lebensverlängernde Maßnahmen können von Ihren Angehörigen und Freunden nicht verhindert werden.

Es sei denn, dass Sie rechtzeitig, d.h. im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, festlegen, was Sie wollen bzw. nicht wollen und wer für Sie handeln soll. Und dies sind die Stichworte:

Versorgungsvollmacht - Betreuungsverfügung - Patentenverfügung.


Zugegeben, abschreckende bürokratische Begriffe, hinter denen sich aber folgenschwere Entscheidungen über den letzten Abschnitt Ihres Lebens verbergen.
Denken Sie nicht, dass Sie mit einem Testament alle wichtigen Dinge geregelt haben. Dem ist nicht so, das Testament regelt alle Fragen nach Ihrem Tod, aber ...

  • Sie können jetzt bestimmen, wer bei Ihrer Pflegebedürftigkeit (wenn keine Familienmitglieder zur Verfügung stehen), ihre Wünsche umsetzt.

  • Sie können jetzt bestimmen, ob sie bei unerträglichen Schmerzen nur schmerzlindernde Mittel erhalten oder in einen schmerzfreien Dämmerschlaf versetzt werden.

  • Sie können jetzt bestimmen, ob Sie so lange, wie möglich, zuhause gepflegt werden oder frühzeitig in ein Heim eingewiesen werden möchten.

  • Sie können jetzt bestimmen, was mit ihrer Wohnung und mit Ihren Ersparnissen geschieht, wenn Sie zu einer klaren Äußerung nicht mehr imstande sind.

  • Sie können jetzt bestimmen - auch wenn zu Lebzeiten jeglicher Gedanke daran undenkbar scheint - ob Sie nach Ihrem Ableben eine Obduktion zustimmen bzw. oder ob Sie Organspender sein möchten, falls nicht schon ein Spenderausweis in Ihrem Besitz ist.

Fast alles können und sollten Sie vorher festlegen, Ärzte oder Ämter sind dann an Ihre Festlegungen zwar noch nicht in jedem Fall gebunden, aber Ihre Vorgaben sind in Zweifelsfällen ein ganz wichtiger Anhaltspunkt. Wollen Sie dies von Menschen ihres Vertrauens ausführen oder entscheiden lassen oder akzeptieren Sie eine von Amts wegen eingesetzte Person, die dann auch über den Kopf Ihres Lebenspartners hinweg entscheiden kann?

Es gilt unzählige Dinge abzuklären, was sicherlich sehr mühsam und manchmal auch belastend ist. Aber durch die rechtzeitige, eigene Festlegung Ihrer persönlichen Wünsche mit anschließender notarieller Beglaubigung, stellen Sie sicher, dass am Ende Ihres Lebens, alles nach Ihren Wünschen geschieht. Bedenken Sie auch, welche Konflikte Sie Ihrer Familie durch diese klaren Regelungen ersparen.

Dieses Thema ist sehr vielschichtig, hat z.Z. noch juristische Fußangeln und bedarf einer sorgfältigen Beratung, weil sich viele Fragen und Festlegungen erst im Gespräch ergeben. Glücklicherweise bietet der Landkreis sowohl in Ludwigslust, als auch in Hagenow kompetente Beratung und Material zu dieser Thematik an. Jeder Bürger kann sich kostenlos an den "Fachdienst Soziales" im Landratsamt wenden und einen Gesprächstermin vereinbaren, um sich mit diesen Fragen vertraut zu machen.

Sie sollten es tun.

Betreuungsverein Südwest Mecklenburg e.V. Möllner Straße 27 19230 Hagenow
Frau Christine Lübbe, Geschäftsführerin
Tel.: 03883 - 72 21 35 • Fax: 03883 - 72 21 36 • E-Mail:

Landratsamt, Fachdienst Soziales Garnisonstraße 1 19288 Ludwigslust + im Bürgerbüro Hagenow:
Tel.: 03874 - 624-2427
Frau Raida,     Ludwigslust
Tel.: 03883 - 624-2428
Frau Svars,    Hagenow
Tel.: 03883 - 624-2429
Frau Cravaak, Hagenow

Das Bundesjustitzministerium hat jetzt drei Broschüren herausgegeben, die sich mit der ganzen Bandbreite der Problematik beschäftigen und praktische Anleitungen und Formulierungshilfen geben. Sie können als gedruckte Version kostenfrei bestellt oder als PDF-bzw. als WORD-Datei heruntergeladen werden:

Patientenverfügung
Leiden - Krankheit - Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheiungsunfähig bin?

Betreuungsrecht - Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht
Eine Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts und Informationen zur Vorsorgevollmacht.
Die Broschüre steht nur als Download zur Verfügung!

Wer klug ist, sorgt vor!
Alter - Krankheit - Unfall: Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr regeln kann? Informationen zur Vorsorgevollmacht mit einem Mustertext für eine solche Vollmacht

http://www.bmj.bund.de/enid/17b4fb812e29ce6643ac06e8d942d10a,0/Ratgeber/Bestellung_von_Broschueren_und_Faltblaettern_c5.html


Hilfreich sind auch folgende Internet-Adressen:

  http://www.janus-online.de/dynasite.cfm?dssid=1350&dsmid=1546

 
 http://www.patientenverfuegung.de/


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