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Mit den neuen Regelungen bei Zuzahlungen
und Praxisgebühren sind Fakten geschaffen worden, die viele - besonders
ältere und sozial schwache Versicherte - in den ersten Monaten des Jahres
finanziell stark belasten und in der Abwicklung überfordern werden. |
In den bisherigen Veröffentlichungen
wurde zwar über die Praxisgebühr und die neue Zuzahlungsregelung
bei Medikamenten gesprochen, wer sich aber die Regelungen genau anschaut, wird
schnell merken, daß wir Patienten noch sehr viel umfangreicher an den
Gesundheitskosten beteiligt werden. (weiter
nach dem Kasten) |
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Der Stern beschreibt deutlich die neue
Gesundheitsreform und Ihre Folgen für die Patienten. Alle neuen Regelungen
sind in einem "Überblick" zusammengefaßt, den Sie direkt
von der Homepage der Zeitschrift STERN als PDF-Datei herunterladen können.
Sie sollten diesen Überblick ausdrucken
und aufheben, damit Sie den Überblick über die vielen Regelungen
behalten.

Überblick "Was Patienten jetzt wissen müssen".
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Zusätzlich zu den Regelungen
sollten Sie folgende Vorgehensweise beachten, um Ihre Zuzahlungskosten innerhalb
der vorgesehenen Obergrenzen halten können.
Quittungen
Lassen Sie sich von Ärzten und Apotheken, Physiotherapeuten und allen
anderen "Gesundheitsdienstleistern" Quittungen geben, auf denen folgende
Angaben vermerkt sein müssen:
Vor- und Zuname, erhaltene
Leistung, Zuzahlungsbetrag, Datum, Stempel des
Arztes / Apotheke / Sanitätshaus / Physiotherapeut usw.
Bitte beachten Sie, dass es vier verschiedenen Zuzahlungen gibt.
Sie und zusätzlich auch Ihr Ehepartner müssen:
bis zu vier mal jeweils 10 Praxisgebühr bezahlen ,
sofern es sich nicht um reine Vorsorgeuntersuchungen handelt bei:
Praktischen Ärzte · Zahnärzten · Frauenärzen ·
Psychotherapeuten
Sammeln und Addieren
Sammeln Sie diese Belege sorgfältig für sich und Ihre Familienmitglieder.
Jahreseinkommen von der Krankenkasse ermitteln lassen
Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, wie Ihr Jahreseinkommen genau ermittelt
wird, damit Sie rechtzeitig bei Erreichen der vorgesehenen Obergrenze einen
Befreiungsantrag bis zum Ende des laufenden Jahres stellen können.
Sollten Sie dies verpassen, so erstatten Ihnen die Kassen, den überzahlten
Betrag, allerdings erst auf Antrag und am Ende des Jahres!
Paxisgebühr
Ihr Hausarzt soll in Zukunft der Organisator Ihrer Behandlung werden. Darum
soll er auch die Überweisung zu anderen Fachärzten steuern und ausstellen.
Gehen Sie ohne diese Überweisung zu einem Facharzt, sind wieder 10
fällig.
Zuzahlungen
Verschiedene Apotheken bieten "Kundenkarten" an, durch die die geleisteten
Zuzahlungen gespeichert werden, damit Sie eine Gesamtquittungen erhalten können.
Dies ist für den Patienten praktisch, macht Sinn, wenn Sie Stammkunde
bei dieser Apotheke sind.
Einige Krankenkasse bieten "Zuzahlungshefte" an, in die dann alle
erbrachten Zuzahlungen übersichtlich eingetragen werden können -
man muß aber bei jedem Arztbesuch daran denken.
Manche Ausführungsbestimmungen werden
erst in diesem Jahr erarbeitet. So fehlen z.B. noch die Kriterien für
"schwerwiegend chronische Erkrankungen", bei denen anstelle von 2%
des Jahreseinkommens "nur" 1% zugezahlt werden muß. |