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Gesundheitsreform 2004

Eine Zumutung für die Versicherten

von Jörg Joachim Bernhardt

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Mit den neuen Regelungen bei Zuzahlungen und Praxisgebühren sind Fakten geschaffen worden, die viele - besonders ältere und sozial schwache Versicherte - in den ersten Monaten des Jahres finanziell stark belasten und in der Abwicklung überfordern werden.

In den bisherigen Veröffentlichungen wurde zwar über die Praxisgebühr und die neue Zuzahlungsregelung bei Medikamenten gesprochen, wer sich aber die Regelungen genau anschaut, wird schnell merken, daß wir Patienten noch sehr viel umfangreicher an den Gesundheitskosten beteiligt werden. (weiter nach dem Kasten)

Der Stern beschreibt deutlich die neue Gesundheitsreform und Ihre Folgen für die Patienten. Alle neuen Regelungen sind in einem "Überblick" zusammengefaßt, den Sie direkt von der Homepage der Zeitschrift STERN als PDF-Datei herunterladen können.

Sie sollten diesen Überblick ausdrucken und aufheben, damit Sie den Überblick über die vielen Regelungen behalten.


Überblick "Was Patienten jetzt wissen müssen".

weiter ...

 

Zusätzlich zu den Regelungen sollten Sie folgende Vorgehensweise beachten, um Ihre Zuzahlungskosten innerhalb der vorgesehenen Obergrenzen halten können.

• Quittungen
Lassen Sie sich von Ärzten und Apotheken, Physiotherapeuten und allen anderen "Gesundheitsdienstleistern" Quittungen geben, auf denen folgende Angaben vermerkt sein müssen:
Vor- und Zuname, erhaltene Leistung, Zuzahlungsbetrag, Datum, Stempel des
Arztes / Apotheke / Sanitätshaus / Physiotherapeut usw.


Bitte beachten Sie, dass es vier verschiedenen Zuzahlungen gibt.
Sie und zusätzlich auch Ihr Ehepartner müssen:

bis zu vier mal jeweils 10 € Praxisgebühr bezahlen ,

sofern es sich nicht um reine Vorsorgeuntersuchungen handelt bei:

Praktischen Ärzte · Zahnärzten · Frauenärzen · Psychotherapeuten

• Sammeln und Addieren
Sammeln Sie diese Belege sorgfältig für sich und Ihre Familienmitglieder.

• Jahreseinkommen von der Krankenkasse ermitteln lassen
Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, wie Ihr Jahreseinkommen genau ermittelt wird, damit Sie rechtzeitig bei Erreichen der vorgesehenen Obergrenze einen Befreiungsantrag bis zum Ende des laufenden Jahres stellen können.
Sollten Sie dies verpassen, so erstatten Ihnen die Kassen, den überzahlten Betrag, allerdings erst auf Antrag
und am Ende des Jahres!

• Paxisgebühr
Ihr Hausarzt soll in Zukunft der Organisator Ihrer Behandlung werden. Darum soll er auch die Überweisung zu anderen Fachärzten steuern und ausstellen. Gehen Sie ohne diese Überweisung zu einem Facharzt, sind wieder 10 € fällig.

• Zuzahlungen
Verschiedene Apotheken bieten "Kundenkarten" an, durch die die geleisteten Zuzahlungen gespeichert werden, damit Sie eine Gesamtquittungen erhalten können. Dies ist für den Patienten praktisch, macht Sinn, wenn Sie Stammkunde bei dieser Apotheke sind.
Einige Krankenkasse bieten "Zuzahlungshefte" an, in die dann alle erbrachten Zuzahlungen übersichtlich eingetragen werden können - man muß aber bei jedem Arztbesuch daran denken.

Manche Ausführungsbestimmungen werden erst in diesem Jahr erarbeitet. So fehlen z.B. noch die Kriterien für "schwerwiegend chronische Erkrankungen", bei denen anstelle von 2% des Jahreseinkommens "nur" 1% zugezahlt werden muß.

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